Klasse 150, Klasse 300, Klasse 600, Klasse 900 und höher
Hervorheben:
Ölfeldflanschenring
,
Tiefwasserbohrflanschenring
,
API 6A Flanschring
Beschreibung des Produkts
F22 Legierungsstahl FR Flanschring API 6A Flansch für Ölfeld- / Tiefwasserbohrungen
F22 Legierungsstahl FR-OilFlange, Ölfeldbohrflansche Ring, API 6A Flansche, Tiefwasserbohrflansche
Zu unseren Produkten gehören:
Ölfeldflanschenring
Bohrflanschring
Hochdruckflanze
Hochtemperaturflanke
Korrosionsbeständige Flansche
Flansche aus Legierstahl
API 6A Flansche
Hochwertiger Flanschring
Ölfeldbohrflanschenring
Offshore-Ölbohrflansche, Tiefwasserbohrflansche
Bohrrohrflansche
Petrochemische Flanschringe
Rohrverbindungsflansche
Fallstudien: Praktische Anwendungen in der Ölbohrung
Anschluss an eine Rohrleitung zur Rückgewinnung von Schlamm:Bei Ölbohrungen werden Flanschringe üblicherweise zur Verbindung von Rohrleitungen in Schlammrückgewinnungssystemen verwendet.
Durchbohrungsflüssigkeitszirkulationsbehälter Dichtung:Flanschringe werden auf Bohrflüssigkeitszirkulationstanks angewendet, um eine feste Dichtung zu gewährleisten.
Anschluss von Ausbruchverhütungsgerät (BOP) und Hilfsgerät:Bei der Steuerung von Bohrungen werden Flanschringe zur Versiegelung von Verbindungen zwischen Ausbruchverhütern und Hilfsvorrichtungen wie Schlammsammelsystemen oder sonstigen verwandten Geräten verwendet.
Übertragungswellenanschluss in Ölfeldnetzgeräten:Flanschringe werden für die Verbindung von Übertragungswellen von Maschinen mit Stromnetzbetrieb in Ölfeldern verwendet.
Anwendungen
Ein wichtiger Bestandteil der Erdölbohrgeräte, die zur Verbindung und Abdichtung von Rohrleitungen und -vorrichtungen verwendet werden, Öl- und Gasbohrgeräte
Standard API 16A:Die Anforderungen an die Ausrüstung für Brunnen und Weihnachtsbäume, die Materialien, Konstruktion, Herstellung und Prüfung umfassen, werden festgelegt.Gewährleistung der Einhaltung der Branchennormen für die Qualität und Leistung von Schiefergasanwendungen.
Standard der API 16A
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.
Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht für Kraftfahrzeuge.